Unsere Sachbezugskarten wurden streng anhand der steuerlichen Vorgaben für Sachbezüge entwickelt. Rückmeldungen unserer Kunden zeigen, dass Finanzbehörden unsere Sachbezugskarten als steuerkonform einstufen.
Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne einen Mustertext zur Rücksprache mit Ihrem zuständigen Finanzamt zu.
Mit unseren Sachbezugskarten können wir Ihnen verschiedene Varianten anbieten, welche die verbliebenen Spielräume optimal steuerkonform nutzen. Die neuen Vorschriften für steuerfreie Sachleistungen erfordern eine Einschränkung der Verfügungsmöglichkeiten der Karten.
Zulässig sind Karten,
- die auf Verfügungen bei Händlern einer bestimmten Region begrenzt sind
- die auf Verfügungen bei einem Wunschhändler/Händlerkette beschränkt sind