Eine Karte muss nicht jeden Monat aufgeladen werden. Der Arbeitgeber entscheidet selbst, wann und wie oft die Karten aufgeladen werden sollen.
Es ist jedoch nicht möglich, die monatlichen Sachbezüge in Höhe von 50 EUR zusammenzufassen und zum Beispiel 3 x 50 EUR quartalsweise aufzuladen. Dadurch würde der Steuervorteil entfallen.