Für den Arbeitgeber fallen bei der Einrichtung und Verwaltung der Karten folgende Beträge an:
- Einrichtungs-Entgelt (fällig bei Kartenbestellung)
- Auflade-Entgelt (fällig pro Aufladung und Karte, gestaffelt nach Anzahl der Aufladungen und Höhe des Betrags)
Unsere Entgelte sind von der Umsatzsteuer befreit und verstehen sich daher als Netto-Beträge.
Eine für Sie individuell erstellte Kostenübersicht können Sie hier per eMail anfragen. Gerne bieten wir Ihnen einen kostenlosen Beratungstermin an.