Welche Entgelte fallen für die Sachbezugskarte an?

Wir erheben keine Entgelte als Grundgebühr oder bei Karten-Ersatz.

Für die Nutzung der Sachbezugskarte fallen für den Mitarbeiter keine Entgelte an.

Für den Arbeitgeber fallen bei der Einrichtung und Verwaltung der Karten folgende Beträge an:

  • Einrichtungs-Entgelt (fällig bei Kartenbestellung)
  • Auflade-Entgelt (fällig pro Aufladung und Karte, gestaffelt nach Anzahl der Aufladungen und Höhe des Betrags)

Unsere Entgelte sind von der Umsatzsteuer befreit und verstehen sich daher als Netto-Beträge.

Eine Kostenübersicht können Sie hier per eMail anfragen.

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