Der Arbeitgeber kann durch Sachbezüge nicht nur die Zufriedenheit seiner Mitarbeiter steigern, sondern auch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Sachbezüge bieten eine clevere Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung, da sie lohnsteuer- und sozialabgabenfrei oder pauschal versteuert werden können. Hier sind die wichtigsten Sachbezüge, die man in einem Unternehmen einsetzen kann:
Steuerfreier Sachbezug
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern monatlich bis zu 50 € in Form steuerfreier Sachleistungen zukommen zu lassen. Das bedeutet, dass dem Mitarbeiter eine Zuzahlung zum Gehalt von bis zu 600 € pro Jahr gewährt werden kann, ohne dass zusätzliche Lohnsteuern oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Dies ist eine unkomplizierte Möglichkeit, seine Mitarbeiter spürbar zu entlasten und zu motivieren.
Fahrzeugwerbung
Als Arbeitgeber kann man seinen Mitarbeitern eine steuerfreie Werbeflächenpauschale von 21 € monatlich zahlen, wenn sie beispielsweise das Unternehmenslogo auf ihrem privaten Fahrzeug platzieren und somit als Markenbotschafter für das Unternehmen fungieren. Dies ist eine großartige Gelegenheit, sowohl das Branding der Firma zu stärken als auch eine steuerfreie Zusatzleistung zu bieten.
Geschenke
Dreimal im Jahr darf man als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern steuerfreie Geschenke zu persönlichen Anlässen bis zu einem Wert von je 60 € machen.
Zu solchen Anlässen zählen unter anderem Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, Geburt eines Kindes oder eine bestandene Prüfung.
Internetpauschale
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern monatlich bis zu 50 € für die Internetnutzung erstatten. Zu den Kosten für die Internetzahlung zählen die einmaligen Kosten für die Einrichtung sowie die laufende Grundgebühr. Dafür müssen die Internetnutzung und die entsprechenden Kosten einmalig nachgewiesen werden, wobei nicht zwischen privater und beruflicher Verwendung unterschieden wird. Diese Leistung ist sozialversicherungsfrei und wird mit 25 % pauschal versteuert.
Erholungsbeihilfe
Zur Erholung der Mitarbeiter kann der Arbeitgeber mit einer jährlichen Erholungsbeihilfe in Höhe von bis zu 416 € pro Jahr (156 € für den Mitarbeiter, 104 € für den Ehepartner, 52 € pro Kind) unterstützen. Diese Beihilfe ist im Gegensatz zum klassischen Urlaubsgeld sozialversicherungsfrei und wird lediglich mit 25 % pauschal versteuert. Die Auszahlung kann in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten vor oder nach dem Urlaub erfolgen.
Sachzuwendungen
Wenn der Arbeitgeber besondere Leistungen honorieren möchten, kann er seinem Mitarbeiter bis zu 10.000 € pro Jahr als Sachzuwendungen zahlen. Diese gelten als Betriebsausgabe und eignen sich ideal als Sonderprämie für den Mitarbeiter. Sachzuwendungen sind sozialversicherungspflichtig und werden pauschal mit 30 % versteuert.