Wenn ein Mitarbeiter in Elternzeit ist, kann der Mitarbeiter prinzipiell im Arbeitgeberportal bestehen bleiben.
Hier einige Hinweise, die für Sie als Arbeitgeber relevant sein können:
- In Ihrem Arbeitgeberportal können Sie einstellen, dass der Mitarbeiter in Elternzeit während dem Abwesenheitszeitraums keine automatische Folgekarte bekommt, wenn die aktuelle Sachbezugskarte abläuft.
- Klicken Sie hierfür auf „Mitarbeiterkarten“ > „Übersicht“ > „Name des Mitarbeitenden“ > Button „Keine Folgekarte“.
- Sobald Sie diesen Button anklicken, erscheint ein Hinweis als Kartenstatus und der Mitarbeiter wird in der Übersichtsliste rot markiert. Dies kann jederzeit rückgängig gemacht werden.
- Wenn keine Folgekarte ausgewählt ist und die Karte abläuft, wird das Restguthaben automatisch an den Arbeitgeber zurücküberwiesen.
- Bestehendes Guthaben auf der Karte kann – solange die Karte gültig ist – weiterhin vom Mitarbeiter verwendet werden. Auf Wunsch kann das Guthaben vom Arbeitgeber auch rückgebucht werden, da das Geld rechtlich bis zur Ausgabe Eigentum des Unternehmens bleibt, sofern vertraglich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.