Was muss ich beachten, wenn ich das Unternehmen verlasse?

Das Geld auf Ihrer Sachbezugskarte ist bis zur Ausgabe Ihrerseits Eigentum des Arbeitgebers. Wenn Sie das Unternehmen verlassen, ist Ihr Arbeitgeber berechtigt, Ihr restliches Kartenguthaben zurück zu buchen.

Sollte das Guthaben weiterhin auf der Karte bestehen bleiben, kann die Sachbezugskarte weiterhin normal benutzt werden.

Diese Entscheidung obliegt allein dem Arbeitgeber.

Bitte beachten: Sollte Ihre Sachbezugskarte ablaufen und Ihr Arbeitgeber hat Ihnen durch Ihren Firmenaustritt keine Folgekarte zugewiesen, wird das übrige Guthaben automatisch zurückgebucht.

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