Nein, Sachbezüge dürfen aus steuerlichen Gründen nicht bar ausbezahlt werden, daher sind Barabhebungen technisch ausgeschlossen.
Da die Sachbezugskarte auf die Nutzung bei einzelnen Händlern oder einer bestimmten Region beschränkt ist, kann mit ihr kein Bargeld abgehoben werden. Die Transaktionen dürfen lediglich über die Karte zu den festgelegten Händlern oder Regionen laufen.