Nein, das Guthaben auf der Sachbezugskarte muss nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums verwendet werden und verfällt nicht.
Nein, das Guthaben auf der Sachbezugskarte muss nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums verwendet werden und verfällt nicht.
Das Geld kann auch nach einer Kündigung auf der Sachbezugskarte bestehen bleiben, es bleibt jedoch rechtlich bis zur Ausgabe Eigentum des Unternehmens , sofern vertraglich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Es ist somit dem Arbeitgeber überlassen, ob das Geld zurückgebucht wird.