• Welche Entgelte fallen für die Sachbezugskarte an?

    Für den Arbeitgeber fallen bei der Einrichtung und Verwaltung der Karten folgende Beträge an: Unsere Entgelte sind von der Umsatzsteuer befreit und verstehen sich daher als Netto-Beträge. Eine für Sie individuell erstellte Kostenübersicht können Sie hier per eMail anfragen. Gerne bieten wir Ihnen einen kostenlosen Beratungstermin an.

  • Muss die Karte vor der Nutzung freigeschaltet werden?

    Nein, die Karte muss nicht freigeschaltet werden. Sobald Sie Ihren PIN erhalten haben, kann mit der Karte bezahlt werden. Wählen Sie vor Ihrem ersten Einkauf einen Händler in Ihrem Mitarbeiter-Frontend oder bitten Sie Ihren Arbeitgeber, Ihnen eine Region zuzuteilen, in der Sie zahlen können. Hier können Sie nachlesen, wie Sie…

  • Wie können die Umsätze / das Guthaben eingesehen werden?

    Das Guthaben und die Umsätze der Sachbezugskarte können vom Arbeitnehmer auf zwei Wege eingesehen werden: Über die VIMpay App Nach der Einrichtung der Sachbezugskarte in die VIMpay App können die Umsätze dort eingesehen werden. Hierfür muss auf die Kachel „Umsätze“ im blauen Sachbezugskarten-Segment getippt werden.  Über das Webportal Dort finden Sie nach…