Ich gehe in Elternzeit, was muss ich beachten?

Wenn Sie in Elternzeit gehen, können Sie Ihre Sachbezugskarte prinzipiell bis zu Ihrer Rückkehr behalten.

  • Es ist Ihrem Arbeitgeber überlassen, ob übriges Geld während Ihrer Abwesenheit auf der Karte bestehen bleibt oder ob es zurückgebucht wird.
  • Sollte es bestehen bleiben, können Sie ganz normal weiterhin mit Ihrer Sachbezugskarte zahlen.

Bitte beachten: Sollte Ihre Sachbezugskarte während Ihrer Abwesenheit ablaufen und Ihr Arbeitgeber hat Ihnen noch keine Folgekarte zugewiesen, wird das übrige Guthaben automatisch zurückgebucht.

Ihren Kontostand können Sie über kontostand.sachbezugskarte.eu oder die VIMpay App kontrollieren.

Sobald Sie aus der Elternzeit zurückkehren, kann die Sachbezugskarte wie gewohnt weiter verwendet werden. Sollte Ihre Sachbezugskarte abgelaufen sein und Sie haben keine neue zugeschickt bekommen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber für eine Folgekarte.

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