Kann der Arbeitgeber das Guthaben auf die Sachbezugskarte eines Mitarbeiters rückbuchen?

Das Geld auf der Sachbezugskarte bleibt rechtlich das Eigentum des Arbeitgebers, bis es vom Mitarbeiter ausgegeben wird, sofern vertraglich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Somit kann der Arbeitgeber das Geld wieder von der Karte zurückholen. Der Arbeitgeber kann dafür unseren Support kontaktieren.

Bitte beachten: In manchen Unternehmen ist der regelmäßige Erhalt eines Sachbezugs im Arbeitsvertrag geregelt. In diesem Fall muss individuell in den vertraglichen Rahmenbedingungen geprüft werden, ob eine Rückbuchung des Geldes rechtmäßig ist.

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