Welche Kündigungsfrist gilt für die Sachbezugskarte?

Die Kündigungsfrist für die Sachbezugskarte beträgt 3 Monate. Beide Parteien – sowohl Sie als auch die PayCenter GmbH – haben die Möglichkeit, den Vertrag unter Einhaltung dieser Frist zu kündigen.

In Ausnahmefällen kann die PayCenter GmbH den Vertrag auch ohne Einhaltung der 3-monatigen Frist beenden, wenn besondere Umstände dies erforderlich machen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn eine Fortsetzung des Vertrags für die PayCenter GmbH nicht zumutbar ist, etwa bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben, wiederholten und nicht behobenen Vertragsverstößen trotz Abmahnung oder bei laufenden polizeilichen Ermittlungen.

Falls Sie die Karte nur zeitweise nicht nutzen oder aufladen, ist eine Kündigung nicht zwingend notwendig. Es entstehen keine Kosten, solange die Karte nicht aufgeladen wird, sodass Sie die Karte flexibel einsetzen können.

Was passiert nach der Kündigung?

Nach der Kündigung werden keine neuen Karten mehr ausgestellt und bestehende Karten können nicht mehr aufgeladen werden. Die Karten können danach noch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit (längstens jedoch ein Jahr) genutzt oder das Guthaben von Ihnen zurückgefordert werden. Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Entgelten ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren AGB, Absätze 12 & 13.

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