• Welche Sachbezüge gibt es?

    Der Arbeitgeber kann durch Sachbezüge nicht nur die Zufriedenheit seiner Mitarbeiter steigern, sondern auch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Sachbezüge bieten eine clevere Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung, da sie lohnsteuer- und sozialabgabenfrei oder pauschal versteuert werden können. Hier sind die wichtigsten Sachbezüge, die man in einem Unternehmen einsetzen kann: Steuerfreier Sachbezug…

  • Ich möchte meine persönlichen Daten ändern – was muss ich tun?

    Es kann vorkommen, dass sich Ihre persönlichen Daten, wie zum Beispiel der Name aufgrund einer Heirat oder die Adresse bei einem Umzug ändern. Sollten sich Ihre Daten geändert haben oder inkorrekt sein, können diese durch die Kundenbetreuung der Sachbezugskarte geändert werden. Wenden Sie sich bitte an unseren Sachbezugskarten Support unter…

  • Ich möchte die persönlichen Daten eines Mitarbeiters ändern – was muss ich tun?

    Es kann bei der Verwaltung von Mitarbeitern vorkommen, dass z. B. das Geburtsdatum eines Mitarbeiters falsch gesetzt wurde, eine Adressänderung aufgrund eines Umzugs oder eine Namensänderung stattgefunden hat. Um die persönlichen Daten Ihres Mitarbeiters zu ändern, wenden Sie sich bitte an unseren Sachbezugskarten Support unter https://sachbezugskarte.de/kontakt/ oder telefonisch an 08161-4060-420….

  • In welche Wallets kann ich meine Sachbezugskarte einrichten?

    Die Sachbezugskarte kann in die Wallets Apple Pay oder Google Pay eingerichtet werden. In weitere Wallets, wie beispielsweise Garmin Pay, Swatch Pay oder Fidesmo Pay kann die Sachbezugskarte nicht eingerichtet werden. Mit Hilfe der VIMpay App können Zusatzkarten eingerichtet werden, die die Zahlung mit allen gängigen Wallets unterstützen. Mehr Informationen…

  • Kann der Arbeitgeber das Guthaben von der Sachbezugskarte eines Mitarbeiters rückbuchen?

    Das Geld auf der Sachbezugskarte bleibt rechtlich das Eigentum des Arbeitgebers, bis es vom Mitarbeiter ausgegeben wird, sofern vertraglich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Somit kann der Arbeitgeber das Geld wieder von der Karte zurückholen. Der Arbeitgeber kann dafür unseren Support kontaktieren. Bitte beachten: In manchen Unternehmen ist der regelmäßige…

  • So bereiten Sie Ihre Karte für einen Regionen- oder Händlerwechsel vor

    Die gesetzliche 1 EUR Regelung besagt, dass das Guthaben der Sachbezugskarte maximal 1 EUR betragen darf, wenn ein Wechsel einer Region oder eines Händlers erfolgen soll. Für eine unkomplizierte Anpassung der Verfügungsgebiete haben wir über die VIMpay App die Option geschaffen, das Guthaben gezielt unter 1 Euro zu senken, indem…

  • Was sind Sammelaufladungen?

    Mit der Funktion „Sammelaufladungen“ können Karten durch den Import einer Liste aller Mitarbeiter, die eine Aufladung erhalten sollen, gleichzeitig aufgeladen werden. Die Überweisung erfolgt an ein Sammelkonto, das eigenständig aufgeladen werden kann. Hinweise zur Sammelaufladung: Funktionale Eigenschaften der Sammelaufladung:

  • Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet?

    Sie können die Sachbezugskarten Ihrer Mitarbeiter ganz bequem über Ihr Onlineportal verwalten. Sollte ein Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen ausscheiden, so können Sie die Folgekarte für diesen Mitarbeiter wie folgt deaktivieren. Sobald Sie diesen Button anklicken, erscheint ein Hinweis als Kartenstatus und der Mitarbeiter wird in der Übersichtsliste rot markiert. Dies kann jederzeit…

  • Muss ich die VIMpay App installieren?

    Die VIMpay App bietet Ihnen einige Vorteile, die hilfreiche Ergänzungen zu Ihrem Onlinebereich sind. Sie müssen jedoch die App nicht installieren, wenn Sie nicht möchten.

  • Was ist die VIMpay App?

    Die VIMpay App ist eine mobile Bezahl-App, in der Sie kostenlos Ihre Sachbezugskarte einrichten können. Die App wird in Deutschland programmiert und verwaltet und ist bereits seit Jahren im App Store und Google Play Store etabliert. Mit VIMpay bekommen Sie zusätzliche Vorteile, die Ihnen bei der Verwaltung Ihrer Sachbezugskarte helfen.