Ist das Auflade-Entgelt von dem Aufladebetrag abzuziehen?
Durch das BMF-Schreiben vom 15.03.2022 (Randnotiz 3, letzter Absatz) sind die Auflade-Entgelte nicht Teil des Sachbezuges, sondern als betriebliche Ausgaben anzusehen. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Finanzamt nach.