Die Freischaltung Ihrer Karte für eine Region kann prinzipiell Ihr Arbeitgeber vornehmen.
Ihr Arbeitgeber kann aber auch optional die Änderung der Region im Arbeitnehmerportal freigeben. Wenden Sie sich bitte hierfür an Ihren Arbeitgeber.
Die Freischaltung Ihrer Karte für eine Region kann prinzipiell Ihr Arbeitgeber vornehmen.
Ihr Arbeitgeber kann aber auch optional die Änderung der Region im Arbeitnehmerportal freigeben. Wenden Sie sich bitte hierfür an Ihren Arbeitgeber.
Voraussetzung für die nachträgliche Umstellung auf die Regionalkarte ist ein maximales Kartenguthaben von 1,00 EUR. Bei Ersteinrichtung der Regionalkarte durch den Arbeitgeber entfällt dies.